GEMA sucht nach Lösungen für betroffene Weihnachtsmarktveranstalter

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Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat für das Jahr 2022 höhere Rechnungen für die Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten in NRW gestellt. Die überraschenden Kostensteigerungen bedrohen nicht nur die musikalische Umrahmung der Märkte, sondern auch ihre Existenz. Die GEMA hat begonnen, die gemeldeten Flächen mithilfe von Tools wie „Planimeter“ oder „Google Maps“ zu messen, um Abweichungen von den zuvor angegebenen Flächen festzustellen. Die Verwertungsgesellschaft ist jedoch bemüht, angemessene Lösungen zu finden und hat bereits Gespräche mit betroffenen Kunden aufgenommen.

Kommunen von drastisch erhöhten GEMA-Rechnungen überrascht

Die Veranstalter von Weihnachtsmärkten in einigen Städten und Kommunen wurden mit unerwartet hohen Rechnungen von der GEMA konfrontiert. Die Kosten für die Nutzung der Weihnachtsmusik sind für das Jahr 2022 um mehr als 10.000 Euro gestiegen, was zu erheblichen finanziellen Herausforderungen führt. Diese unvorhergesehene Erhöhung der GEMA-Gebühren gefährdet die musikalische Gestaltung der Weihnachtsmärkte und stellt eine Bedrohung für ihre Existenz dar.

Die plötzlichen Veränderungen bei den GEMA-Rechnungen bedrohen nicht nur die musikalische Ausgestaltung der Weihnachtsmärkte, sondern könnten auch dazu führen, dass einige Märkte aufgrund der finanziellen Belastung ihre Existenz aufs Spiel setzen.

Verhandlungen mit GEMA: Städte erhalten überraschend höhere Rechnungen

Die GEMA ist dafür verantwortlich, dass Künstlerinnen und Künstler fair für die öffentliche Aufführung ihrer geschützten Werke entlohnt werden. Die Kosten für die Nutzung von Musik werden regelmäßig überprüft und mit Branchenverbänden neu verhandelt. In einigen Städten in NRW sind die Rechnungen für die Nutzung von Weihnachtsmusik jedoch unerwartet gestiegen. Dies liegt daran, dass die GEMA nun genaue Messungen der Veranstaltungsfläche vornimmt und die Anzahl der Besucher berücksichtigt.

Die Verwertungsgesellschaft GEMA legt bei der Berechnung der Kosten für die Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten großen Wert auf die Veranstaltungsfläche und die Anzahl der Besucher. Bisher wurden die gemeldeten Nutzungsflächen ohne Überprüfung akzeptiert. Doch aufgrund der Corona-Pandemie hat die GEMA begonnen, die Flächen mithilfe von Tools wie „Planimeter“ oder „Google Maps“ zu vermessen, um eine präzisere Ermittlung der Kosten zu ermöglichen.

Die Nutzung der Weihnachtsmusik auf den Märkten hat sich aufgrund der Bewegungen der Besucher von Stand zu Stand verändert. Dadurch kam es zu teilweise erheblichen Unterschieden zur zuvor angegebenen Fläche der Märkte. Die Veränderungen führen dazu, dass mehr Menschen die Musik zumindest zeitweise hören können.

GEMA gesteht Fehler ein – Kunden nicht ausreichend über Tarif informiert

Bei der Kommunikation ihrer Vorgehensweise hat die GEMA Mängel eingeräumt. Die Kunden hätten umfassender darüber informiert werden müssen, dass der bestehende Tarif aus dem Jahr 2018 konsequent angewendet wird und eine Überprüfung der gemeldeten Flächen erfolgt. Die unzureichende Information seitens der Verwertungsgesellschaft führte zu Unklarheiten und Besorgnis bei den Kunden.

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat erkannt, dass es Unklarheiten in ihrer Kommunikation gab und ist bestrebt, diese zu klären. Sie hat bereits Gespräche mit den betroffenen Kunden aufgenommen, um angemessene Übergangslösungen zu finden. In einigen Städten und Kommunen wurden bereits Lösungen gefunden, was zeigt, dass die GEMA aktiv daran arbeitet, die Situation zu verbessern. Auch der Deutsche Städtetag ist involviert und es sind weitere Gespräche geplant, um eine gerechte Regelung für die Zukunft zu finden.

Um die Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten angemessen zu regeln, werden die GEMA und die Kommunen in Zukunft erneute Gespräche zu den Tarifen führen. Dabei sollen unter anderem die Veränderungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigt werden, um eine faire Entlohnung der Urheberinnen und Urheber sicherzustellen. Die Verhandlungen werden sich auch mit Fragen der Kontrolle und Überprüfung der Musiknutzung befassen, um eine gerechte Verteilung der Lizenzkosten zu gewährleisten.

GEMA bemüht sich um faire Regelung für Weihnachtsmarkt-Kosten in NRW

Die gestiegenen Kosten für die Nutzung von Musik auf den Weihnachtsmärkten in NRW haben bei den Veranstaltern für Verärgerung und Verunsicherung gesorgt. Die GEMA ist sich der Sorgen und Ängste bewusst und strebt eine zufriedenstellende Lösung an. Durch erste Gespräche und Lösungsansätze soll die Situation geklärt werden, um den Bestand der Weihnachtsmärkte und ihre musikalische Gestaltung weiterhin zu gewährleisten.

Die musikalische Atmosphäre auf den Weihnachtsmärkten soll auch in Zukunft gewährleistet sein. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die GEMA und die Kommunen eine faire und ausgewogene Regelung finden. Dabei müssen die Interessen der Urheberinnen und Urheber, der Veranstalter und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine angemessene Kostenverteilung sowie eine realistische Umsetzung der organisatorischen Anforderungen sind hierbei entscheidend. Durch einen offenen Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit können langfristige Lösungen gefunden werden, die den musikalischen Genuss auf den Weihnachtsmärkten sichern.

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