Mit Wirkung dieses Beschlusses des brandenburgischen Kulturministeriums werden Karneval, Fastnacht und Fasching in den Schutzbereich des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit würdigt das Land rheinisches Brauchtum, das sorbische Zapust-Fest in der Niederlausitz und das Quempas-Singen in Luckau gleichermaßen. Ziel ist, die kulturelle Identität ländlicher Gemeinden zu bewahren, den Austausch zwischen Traditionsträgern zu befördern und das Engagement zahlreicher Vereine nachhaltig zu honorieren und sichtbar zu machen. Es schafft Perspektiven für künftige Generationen.
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Ostdeutsche Vereine feiern Aufnahme ihrer Karnevalsbräuche ins Landeserbe Brandenburgs
Durch die Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching in das immaterielle Kulturerbe erkennt Brandenburg die Bedeutung regional geprägter Brauchtümer offiziell an. Neben dem rheinischen Festbetrieb umfasst die Liste auch den sorbischen Zapust in der Niederlausitz und das traditionelle Quempas-Singen bei der Luckauer Christmette. Diese Maßnahme soll die Pflege historischer Rituale fördern, ihre Sichtbarkeit erhöhen und das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt in der Bevölkerung nachhaltig stärken. Zusätzlich fördert sie ländliche Gemeinschaften.
Sorbischer Karneval Zapust vertreibt Winter lautstark mit farbenprächtigen Umzügen
Zapust, der sorbische Karneval in der Niederlausitz, erstreckt sich von Januar bis März und beginnt mit dem ritualisierten Zampern. Bunte Gruppen durchstreifen Dörfer um Cottbus/Cho?ebuz, sammeln Spenden und vertreiben den Winter. Darauf folgt der Zapust-Tanz, bei dem Teilnehmer wendische Trachten tragen. Am 25. Januar widmen sich Schulen und Kindergärten der Vogelhochzeit. Ergänzende Bräuche wie Hahnrupfen und Osterreiten in angrenzenden Regionen dokumentieren die kulturelle Bandbreite und festigen die kollektive Tradition nachhaltig.
Karnevalsorganisationen in sechs Bundesländern beantragen Kultureintrag gemeinsam und koordiniert
Die Landeskarnevalsverbände von Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich zusammengeschlossen, um der Anerkennung als immaterielles Kulturerbe bundesweit nachzugehen. Gemeinsam repräsentieren sie ungefähr 930 Vereine mit insgesamt rund 95.000 Mitgliedern. Thüringen hatte bereits eigenständig eine Landesaufnahme des Karnevals vorgenommen, was die gestiegene Wertschätzung für regionale Festkultur dokumentiert. Der jetzt eingereichte Verbändeantrag soll die bundesweite Sichtbarkeit dieser jahrhundertealten Fastnachtstraditionen stärken. Einfachere wirtschaftliche Förderung, grenzübergreifend und intensiver Austausch sind angestrebt.
Erster Weihnachtstag: Mittelalterlicher Quempas-Wechselgesang in Brandenburg erhält offizielle Anerkennung
Als jüngste Ergänzung des immateriellen Kulturerbes Brandenburgs wurde das Quempas-Singen bei der Luckauer Christmette eingetragen, eine einzigartig erhaltene Form des liturgischen Wechselgesangs am ersten Weihnachtstag. Mehrere Chöre wechseln sich mit traditionellen Texten und Melodien ab, eine Praxis, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Den Antrag zu dieser Anerkennung reichten der Heimatverein Luckau und die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Luckau gemeinsam ein. Auch in Perleberg sowie weiteren Orten der Prignitz wird diese Tradition gepflegt.
Die Einbeziehung von Karneval, Fastnacht und Fasching in das brandenburgische Landesverzeichnis immateriellen Kulturerbes trägt entscheidend dazu bei, dass regionale Identitäten sichtbar bleiben. Dadurch erhalten das sorbische Zampern, das Zapust-Treiben und das traditionelle Quempas-Singen stärkere institutionelle Unterstützung. Vereinsstrukturen werden gefördert, Vernetzungen intensiviert und kulturelle Bildungsangebote ausgebaut. Mit der geplanten bundesweiten Eintragung sollen länderübergreifende Initiativen entstehen, die den Austausch der Bräuche stärken und die Traditionspflege sichern. Transparent, koordiniert, effizient und partizipativ gestaltet.

